Bekanntlich ist gerade die günstige Steuergesetzgebung der Hauptgrund zur Niederlassung ausländischer Unternehmen in Bulgarien. Was genau steht aber hinter dieser Bezeichnung?
Erfahren Sie mehr zum bulgarischen Steuerrecht
Lernen Sie nachfolgend die wichtigsten Steuerarten in Bulgarien und einige Besonderheiten kennen.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Grob zusammengefasst unterliegen die entgeltlichen Lieferungen (Warenlieferungen und Leistungen), deren Ausführungsort in Bulgarien ist, der Umsatzbesteuerung in Bulgarien mit einem Regelsteuersatz von 20%. Voraussetzung ist, dass die Lieferung in der Realisierung “unabhängiger unternehmerischer Tätigkeit” liegt. D.h. sowohl juristische, als auch natürliche Personen (unabhängig, ob sie in Bulgarien ansässig sind oder nicht) können umsatzsteuerpflichtig sein.
Das bulgarische Umsatzsteuergesetz enthält ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erfüllungsortes der Lieferungen. Die sind danach aufgeteilt, ob die Lieferung in einem Warenverkauf oder in der Erbringung einer Dienstleistung besteht. Während in der Regel der Erfüllungsort einer Warenlieferung am Ort ist, wo sich die Ware bei dem Eigentumsübergang befindet, richtet sich die Bestimmung des Ausführungsortes einer Leistung danach, ob Leistungsempfänger steuerpflichtig im Sinne des bulgarischen Umsatzsteuergesetzes ist. Wenn dies der Fall ist, so befindet sich der Erfüllungsort am Ort, wo er ansässig ist. Ist hingegen der Leistungsempfänger nicht steuerpflichtig, so liegt der Ausführungsort der Leistung am Ort, wo der Lieferant ansässig ist. Ansässigkeit in diesem Sinne heißt nicht nur Sitz der juristischen Personen oder Wohn-/Aufenthaltsort der natürlichen Personen, sondern erfasst auch die Betriebsstätten der betreffenden Personen.
Aber auch wenn obige Voraussetzungen zur Umsatzbesteuerung gegeben sind, muss nicht gleich jeder Unternehmer, der steuerpflichtige Lieferungen in Bulgarien ausführt, die bulgarische Umsatzsteuer anrechnen. Vielmehr muss sich die steuerpflichtige Person zunächst für die Umsatzsteuerzwecke in Bulgarien anmelden und eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix “BG” erhalten. Dies kann grundsätzlich freiwillig geschehen. Eine Pflicht zur Umsatzsteueranmeldung entsteht im Prinzip erst nach Erreichen eines steuerpflichtigen Umsatzes von 50.000,00 BGN (grob umgerechnet ca. 25.000,00 Euro) innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums. Der Unterschied zwischen der freiwilligen und der zwingenden Umsatzsteueranmeldung besteht vor allem in den Fristen zur freiwilligen Abmeldung. Diese sind bei der freiwilligen Anmeldung länger als bei der gesetzlich vorgeschriebenen.
Die Umsatzsteueranmeldung bringt eine Reihe von Pflichten für die Unternehmer mit sich. Nicht nur, dass danach die Umsatzsteuer zwingend anzurechnen und in den Rechnungen auszuweisen ist, sondern müssen besondere Regelungen zur Rechnungsstellung und zur Dokumentation der Lieferungen beachtet werden. Schließlich werden die in Bulgarien umsatzsteuerlich angemeldeten Personen von einer monatlichen Erklärungspflicht gegenüber dem Finanzamt erfasst.
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer ist eine Ertragssteuer, welcher die inländischen, sowie die ausländischen juristischen Personen, die eine Betriebsstätte in Bulgarien begründet haben, unterliegen. Den juristischen Personen werden die Personengesellschaften gleichgestellt. Während die inländischen juristischen Personen für sämtliche im In- und Ausland erzielten Einkünfte mit der Körperschaftssteuer veranlagt werden, unterliegen nur diese Einnahmen ausländischer Unternehmer der Körperschaftsbesteuerung in Bulgarien, die gerade durch eine inländische Betriebsstätte realisiert wurden. Nach dem Körperschaftssteuergesetz werden ferner die Einnahmen der ausländischen juristischen Personen, die aus Bulgarien stammen und nicht durch eine Betriebsstätte realisiert wurden, mit der Quellensteuer belastet (Ausführungen dazu folgen im nächsten Teil der Publikation).
Die Körperschaftssteuer, deren Einheitssatz 10% beträgt, wird grundsätzlich einmal jährlich innerhalb der Frist zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung (bis zum 31. März des Folgejahres) entrichtet. Hat aber ein Unternehmer mehr als 300.000,00 BGN (grob umgerechnet ca. 150.000,00 Euro) Nettoeinnahmen in einem Jahr realisiert, so ist er im Folgejahr zur Vorauszahlung auf Prognosenbasis verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für neu gegründete Unternehmen. Die Vorauszahlungen auf der Körperschaftssteuer werden quartalsmäßig oder monatlich gemacht, je nachdem, ob die Nettoeinnahmen im Vorjahr 3.000.000,00 BGN (grob umgerechnet 1,5 Mio. Euro) überstiegen hat.
Aufwandssteuer
Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine im Körperschaftssteuergesetz geregelte Steuerart. Demnach ist der dieser unterworfene Personenkreis mit dem zur Entrichtung der Körperschaftssteuer verpflichteten identisch.
Nicht alle Auslagen werden mit der Aufwandssteuer belastet. Vielmehr handelt es sich bei den steuerpflichtigen Ausgaben nur um solche, die mit Unterlagen belegt sind und einer der folgenden Gruppen angehören:
- Bewirtungskosten, die mit der unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind;
- die sozialen Auslagen, die den Arbeitnehmern und Angestellten in Natur zur Verfügung gestellt wurden (insbesondere Kosten für zusätzliche - freiwillige Krankenversicherung, Essensgutscheine und Transportkosten der Führungskräfte).
Entsprechend werden die an Arbeitnehmern und Angestellten in Geld ausgezahlten sozialen Ausgaben nicht mit der Auslagensteuer belastet, sondern unterliegen der Einkommensbesteuerung als Einkünfte des betroffenen Personals.
Die Auslagen, die mit der Aufwandssteuer besteuert wurden, sowie die Steuer selbst, werden als Ausgaben für Steuerzwecke in dem Jahr ihrer Anrechnung anerkannt.
Sie wollen mehr zur Besteuerung der Unternehmen in Bulgarien wissen? Dann jetzt
Oder brauchen Sie Information zur Einkommensbesteuerung der natürlichen Personen nach der bulgarischen Gesetzgebung? Erfahren Sie das Wichtigste darüber sowie über andere Steuerarten im nächsten Teil der Publikation.