In einer Reihe von Blogbeiträgen stelle ich die verschiedenen Grundlagen für die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Bulgarien dar. In der vorherigen Publikation habe ich die Bedingungen für Aufenthalt und Beschäftigung aufgrund der sog. kombinierten Erlaubnis zum Aufenthalt und Beschäftigung erläutert. Dieser Beitrag ist der sogenannten Blauen Karte EU gewidmet.
Was ist die Blaue Karte EU und was unterscheidet sie von der kombinierten Erlaubnis?
Die Blaue Karte EU ist eine spezielle Arbeitserlaubnis (und darin beinhaltete Aufenthaltserlaubnis) für Drittstaatsangehörige, die zum Zwecke einer hochqualifizierten Beschäftigung in Bulgarien ausgestellt wird.
"Hochqualifizierte Beschäftigung" in diesem Sinne ist die Beschäftigung einer Person, die über die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Befähigung verfügt - ein Hochschulabschluss, der durch ein Diplom, eine Bescheinigung oder ein anderes von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Dokument nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung bescheinigt wird und welcher von einer vom jeweiligen Land als Hochschule anerkannten Bildungseinrichtung durchgeführt worden ist.
Wenn der Drittstaatsangehörige keine solche Ausbildung besitzt, kann er stattdessen eine kombinierte Erlaubnis beantragen, die Bedingungen und das Verfahren derer Ausstellung ich in vorheriger Publikation dargestellt habe. Zwar ist für die Ausstellung der kombinierten Erlaubnis ebenfalls erforderlich, dass die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Bulgarien erforderliche Qualifikation und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Im Gegensatz zur Erlaubnis des Typs Blaue Karte EU ist für die Ausstellung der kombinierten Erlaubnis der Erwerb der jeweiligen Qualifikation und Fähigkeiten nach Abschluss einer Hochschulausbildung mit mindestens 3-jähriger Dauer keine Voraussetzung.
Ein weiterer Unterschied zwischen der Blauen Karte EU und der kombinierten Erlaubnis bestehet in den Rechten, die beide Dokumente ihren Inhabern einräumen. Während die kombinierte Erlaubnis lediglich die Befugnis gibt, für die Dauer des Arbeitsverhältnisses mit einem bulgarischen Arbeitgeber, jedoch zunächst nicht länger als 3 Jahre, in Bulgarien zu wohnen und zu arbeiten, hat der Inhaber einer Blauen Karte EU folgende Rechte:
- sich zum Zwecke einer hochqualifizierten Beschäftigung in anderen EU-Mitgliedstaaten als dem Ausstellungsstaat der Blauen Karte EU aufzuhalten, wenn er sich mindestens 18 Monate im Hoheitsgebiet des Ausstellungsstaats aufgehalten hat;
- bei Arbeitslosigkeit 3 Monate Zeit, um eine neue Stelle zu suchen und aufzunehmen; eine solche Kurzzeitarbeitslosigkeit ist kein Grund für den Widerruf einer ausgestellten Blauen Karte EU;
- den Status eines dauerhaften Aufenthalts in der Republik Bulgarien zu erlangen, wenn er sich seit 5 Jahren rechtmäßig und ununterbrochen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Inhaber einer Blauen Karte EU aufgehalten hat, von denen die letzten zwei Jahre auf dem Gebiet der Republik Bulgarien.
Besondere Bedingungen und Verfahren für die Ausstellung einer Blauen Karte EU
Die Bedingungen und das Verfahren für die Ausstellung einer Blauen Karte EU sind denen für den Erhalt einer kombinierten Erlaubnis sehr ähnlich. Zur Vermeidung von Wiederholungen werde ich nachfolgend nur die Besonderheiten der Ausstellung der Blauen Karte EU darstellen und hinsichtlich der restlichen Einzelheiten zu den notwendigen Unterlagen und dem einschlägigen Verfahren wird auf die jeweiligen Abschnitte der Publikation über die kombinierte Erlaubnis verwiesen.
Darüber hinaus darf die Laufzeit des Arbeitsvertrages für hochqualifizierte Beschäftigung in Bulgarien nicht kürzer als 12 Monate sein. Da die Blaue Karte EU zum Zwecke der hochqualifizierten Beschäftigung ausgestellt wird, soll der Drittstaatsangehörige entsprechend nach mindestens 3 Jahren Studium an einer Hochschule erworbene Qualifikation nachweisen können.
Der Musterantrag, sowie Ort und Verfahren für seine Einreichung entsprechen denen für die kombinierte Erlaubnis. Lediglich folgende Anlagen, die dem Blaue Karte EU-Antrag beizufügen sind, unterscheiden sich vom für die kombinierte Erlaubnis bereits geschilderte Verfahren:
- es ist nicht erforderlich, Auskünfte vom Arbeitgeber über die Zahl der bei ihm beschäftigten Drittstaatsangehörigen, bulgarischen Staatsbürger und ihnen gleichberechtigten Staatsbürger vorzulegen;
- der vorgelegte Arbeitsvertrag muss für eine Mindestdauer von 12 Monaten abgeschlossen sein und eine Gehaltsvereinbarung gemäß obiger Vorgabe in Höhe des 1,5-fachen des Landesdurchschnitts enthalten.
Auch aus verfahrenstechnischer Sicht unterscheidet sich die Erteilung einer Blauen Karte EU kaum vom Erteilungsverfahren der kombinierten Erlaubnis. Die Hauptunterschiede beziehen sich auf einige Fristen am Ende des Verfahrens, und zwar:
- statt 14 Tage, wie beim Antrag auf kombinierte Erlaubnis, hat der Drittstaatsangehörige, der mit einem Visum des Typs D in das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien eingereist ist, bei der Beantragung einer Blauen Karte EU nur sieben Tage ab der persönlichen Einreise in die Migrationsdirektion oder in einer Abteilung / Sektor / Gruppe "Migration" bei den Regionaldirektionen des Innenministeriums zur Vorlage einer Kopie seines Reisepasses, die die Seite mit dem Visum enthält, und der obligatorischen Krankenversicherung, gültig auf dem Territorium der Republik Bulgarien für die gesamte Aufenthaltsdauer, wenn er nicht nach dem Krankenversicherungsgesetz versichert ist, zu erscheinen. Werden die Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, wird das Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt und zur Arbeitserlaubnis „Blaue Karte EU“ eingestellt;
- Die Blaue Karte wird innerhalb von 3 Tagen nach Vorlage des Visums und der Versicherung ausgestellt (oder bis zu 60 Tagen nach Antragstellung durch den Drittstaatsangehörigen, wenn er sich bereits rechtmäßig in Bulgarien aufhält);
- Im Regelfall kann das Verfahren zur Ausstellung einer Blauen Karte EU länger als bei der Ausstellung einer kombinierten Erlaubnis dauern, und zwar bis zu 3 Monate. Diese Frist kann jedoch bei besonders komplexen Fällen nur um einen weiteren Monat verlängert werden. Somit sollte auch der komplizierteste Fall der Ausstellung einer Blauen Kart EU insgesamt nicht länger als 4 Monate dauern (wie bei der kombinierten Erlaubnis).
Alle weiteren Schritte zur Ausstellung der Blauen Karte EU und zur Aufnahme einer hochqualifizierten Beschäftigung in Bulgarien sind mit diesen zur Ausstellung der kombinierten Erlaubnis identisch und können im entsprechenden Blogbeitrag nachgelesen werden.
Mahony’s Law Studio kann Sie bei der Erteilung der Blauen Karte EU sowie bei anderen Fragen in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Republik Bulgarien unterstützen.
Diese Publikation können Sie hier in bulgarischer Sprache finden.