Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Bulgarien (Teil III)

Von Ralitsa Mahony

Unternehmensinterner Transfer

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In einer Reihe von Publikationen beschreibe ich die am häufigsten verwendeten Grundlagen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum bulgarischen Arbeitsmarkt. In den ersten zwei Blogbeiträgen zu diesem Thema habe ich die Bedingungen für den Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Bulgarien aufgrund der sog. kombinierten Erlaubnis und der Blauen Karte EU erläutert. Die aktuelle Fortsetzung der Reihe ist dem für international tätige Unternehmen wichtigsten Fall der Ausländerbeschäftigung – dem sogenannten unternehmensinternen Transfer - gewidmet.

Was ist ein unternehmensinterner Transfer?

Definitionsgemäß handelt es beim unternehmensinternen Transfer um eine innerbetriebliche Versetzung eines Drittstaatsangehörigen zwecks Arbeit oder für Schulungszwecke von einem Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Bulgarien, mit welchem der ausländische Bürger einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, in eine Niederlassung, die zum gleichen Unternehmen oder zur gleichen Unternehmensgruppe gehört, und ihren Sitz oder Geschäftsleitung im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien hat.

Somit ist die Gewährung von Zutritt zum bulgarischen Arbeitsmarkt zugunsten von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers nur dann möglich, wenn der Drittstaatsangehörige bereits aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit einer/einem außerhalb Bulgariens ansässigen Niederlassung/Unternehmen derselben Unternehmensgruppe beruflich tätig ist.

Eine „Unternehmensgruppe“ in diesem Sinne liegt vor, wenn zwei oder mehrere Unternehmen in einer der folgenden Weisen verbunden sind:

  • ein Unternehmen besitzt in Bezug auf ein anderes Unternehmen direkt oder indirekt die Mehrheit des gezeichneten Kapitals dieses Unternehmens;
  • ein Unternehmen verfügt in Bezug auf ein anderes Unternehmen über die Mehrheit der mit den Anteilen am anderen Unternehmen verbundenen Stimmrechte;
  • ein Unternehmen ist in Bezug auf ein anderes Unternehmen befugt, mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des anderen Unternehmens zu bestellen, oder die Unternehmen stehen unter einheitlicher Leitung des Mutterunternehmens.
Wichtiges Merkmal des Aufenthaltstitels zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers ist seine Ausstellung nur für bestimmte Arbeitspositionen im Aufnahmeunternehmen in Bulgarien, und zwar für Führungskräfte, Spezialisten oder Trainees.

Was für diese Positionen charakteristisch ist und welche verfahrensrechtliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen, werde ich weiter unten darstellen.

Ein weiteres Merkmal des Aufenthaltstitels zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers zeichnet sich damit aus, dass er dem Inhaber das Recht auf EU-weite Mobilität einräumt. Die Mobilität kann kurz- oder langfristig sein.

Wenn ein Drittstaatsangehöriger in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers erhalten hat, hat er das Recht, sich jeweils bis zu 90 Tage innerhalb von jedem 180-tägigen Zeitraum im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien als zweitem Mitgliedstaat aufzuhalten. Dieses Aufenthaltsrecht umfasst das Recht des Drittstaatsangehörigen, in jeder Einrichtung mit Sitz in Bulgarien zu arbeiten, die demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe angehört.

Die langfristige Mobilität (mehr als 90 Tage) zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers in Bulgarien als zweitem Mitgliedstaat ist unter den Bedingungen für die Gewährung des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers in Bulgarien als ersten Mitgliedstaat (siehe unten) unter folgenden erleichterten Bedingungen zulässig:

  • eine den Antrag auf Aufenthaltstitel vorausgehende Beantragung eines Visums des Typs D (für längerfristigen Aufenthalt) ist nicht erforderlich;
  • der Drittstaatsangehörige darf für die Dauer von bis zu 90 Tagen bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für das bulgarische Hoheitsgebiet in Bulgarien wohnen und arbeiten.

Bedingungen für die Zulassung des unternehmensinternen Transfers in Bulgarien

Wie bereits erwähnt, können Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers nur Führungskräften, Spezialisten oder Trainees gestattet werden. Die Charakteristika dieser Positionen sind gesetzlich definiert und bedeuten:

  • Führungskraft: eine Person, die eine leitende Position innehat und unter der Aufsicht des Anteilseigners oder eines kollektiven Leitungsorgans des Aufnahmeunternehmens in Bulgarien arbeitet, was die Geschäftsführung des Aufnahmeunternehmens/ einer Struktur davon, die Kontrolle und Überwachung anderer Führungskräfte oder Fachkräfte, die Befugnis zur Entscheidungsfindung für das Personal des Aufnahmeunternehmens (einschließlich Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) umfasst;
  • Spezialist: eine Person, die in einem Unternehmensbereich oder in einem Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit Sitz oder Geschäftsleitung auf dem Territorium der Republik Bulgarien tätig ist und über für die Tätigkeitsbereiche, die Verfahren oder die Verwaltung des aufnehmenden Unternehmens unerlässliche Spezialkenntnisse verfügt;
  • Trainee: eine Person mit Hochschulbildung, die zum Zwecke der Förderung ihrer beruflichen Entwicklung oder Fortbildung im Bereich der wirtschaftlichen Techniken oder Methoden in das Aufnahmeunternehmen in Bulgarien versetzt wird und für die Dauer des Transfers eine Vergütung erhält.

Auch gelten für die unterschiedlichen Positionen unterschiedliche Voraussetzungen in Bezug auf die Dauer ihrer Beschäftigung in dem/der entsendenden Unternehmen/ Unternehmensgruppe vor Durchführung des unternehmensinternen Transfers:

  • die Trainees sollen vor der Beantragung eines Aufenthaltstitels in Bulgarien mindestens 6 Monate ununterbrochen für das Unternehmen/ die Unternehmensgruppe gearbeitet haben;
  • Führungskräfte und Spezialisten sollen unmittelbar vor der Antragstellung mindestens 12 Monate ununterbrochen in demselben Unternehmen/ derselben Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein.
Der Inhaber eines Aufenthaltstitels als Person, die beim unternehmensinternen Transfer versetzt worden ist, hat das Recht, in Bulgarien nur für ein bestimmtes Aufnahmeunternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe zu arbeiten.

Für die Arbeitsbedingungen von Drittstaatsangehörigen, die unter den Bedingungen für unternehmensinternen Transfers in Bulgarien versetzt werden, gilt die Verordnung über die Bedingungen für die Arbeitnehmerentsendung im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen.

Verfahren zur Zulassung des unternehmensinternen Transfers in Bulgarien

Die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Zwecke des unternehmensinternen Transfers sind denen für die Erteilung einer kombinierten Erlaubnis und einer Blauen Karte EU ähnlich. Zur Vermeidung von Wiederholungen werde ich nachfolgend lediglich die für den unternehmensinternen Transfer geltenden Besonderheiten beschreiben. Für die hier nicht ausdrücklich aufgezählten Verfahrensschritte und Dokumente wird auf den für die kombinierte Erlaubnis hier beschriebenen Verfahrenslauf verwiesen.

Der Musterantrag und das Verfahren für seine Einreichung sind die gleichen wie für die Beantragung der kombinierten Erlaubnis. Die einzigen Unterschiede in den den Antrag beizufügenden sind die folgenden:

  • dem Antrag ist eine Begründung des Antrags beizufügen, in der der Arbeitgeber die Tatsachen und Umstände anzugeben hat, die die vorübergehende Versetzung des Drittstaatsangehörigen zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers erfordern;
  • für die Position eines Trainees werden zusätzlich vorgelegt:

    • Legalisiertes und von einer beglaubigten Übersetzung ins Bulgarische begleitetes Dokument für abgeschlossene Hochschulausbildung;
    • eine Kopie der Schulungsvereinbarung über die Vorbereitung der zukünftigen Stelle des Trainees im Unternehmen oder der Unternehmensgruppe, zusammen mit einer Beschreibung des Schulungsprogramms. Das Schulungsprogramm soll den Zweck der Beschäftigung des Drittstaatsangehörigen (Berufsentwicklung oder Ausbildung in Geschäftstechniken oder -methoden) sowie die Dauer des Programms und die Bedingungen, unter denen der Trainee während des Programms begleitet wird, enthalten;
  • von den Erklärungen über die im aufnehmenden Unternehmen tätigen Personen wird nur eine für die im Betrieb tätigen Ausländer, die iaufgrund eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind, abgegeben;

  • ein Dokument, das beweist, dass das aufnehmende und das entsendende Unternehmen zu demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe gehören, das gemäß der bulgarischen Gesetzgebung legalisiert und von einer beglaubigten Übersetzung ins Bulgarische begleitet wird;
  • ein Dokument mit Angaben zur Dauer der Versetzung, das gemäß der bulgarischen Gesetzgebung legalisiert und von einer beglaubigten Übersetzung ins Bulgarische begleitet wird;
  • nach bulgarischem Recht legalisierte Dokumente, die bescheinigen, dass der Drittstaatsangehörige:

    • unmittelbar vor Antragstellung mindestens 12 Monate (bei Führungskräften und Spezialisten) bzw. 6 Monate (bei Trainees) ununterbrochen in demselben Unternehmen oder in derselben Unternehmensgruppe gearbeitet hat;
    • über die erforderliche Berufserfahrung und Qualifikation verfügt - für die Positionen als Führungskraft und Spezialist;
    • im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers versetzt wird;
    • nach Ablauf der Transferdauer in dem im Drittland niedergelassenen Unternehmen weiterarbeiten wird.

Der Verfahrenslauf ist mit diesem für die Ausstellung einer Blauen Karte EU identisch.

In Bezug auf die für die Austellung des Aufenthaltstitels für unternehmensinternen Transfer erforderliche Stellungnahme der Agentur für Arbeit ist ausdrücklich geregelt, dass diese negativ ausfallen soll, wenn aus den vorgelegten Unterlagen hervorgeht, dass das Aufnahmeunternehmen ausschließlich zur Erleichterung des Umzugs von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zum Zwecke des unternehmensinternen Transfers gegründet wurde.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird ein Aufenthaltstitel für die Dauer von einem Jahr erteilt und unter den Voraussetzungen der Ersterteilung verlängert. Bei einer Laufzeit des Arbeitsvertrages von weniger als einem Jahr wird der Aufenthaltstitel für die Dauer des Arbeitsvertrages erteilt. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels kann für Führungskräfte und Fachkräfte für höchstens drei Jahre und für Auszubildende - für ein Jahr verlängert werden.

Mahony’s Law Studio kann Sie bei der Durchführung eines unternehmensinternen Transfers von Angestellten aus Drittstaaten sowie bei anderen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in der Republik Bulgarien unterstützen.

Diese Publikation können Sie hier in bulgarischer Sprache finden.